Machen Sie Ihre Medieninhalte barrierefrei für 2025 

Ab 2025 müssen viele Unternehmen ihre digitalen Inhalte wie zum Beispiel Websites und Dokumente barrierefrei zur Verfügung stellen. Öffentliche Stellen müssen das laut Gesetz schon heute. Doch auch für Organisationen, die für Inklusion und Teilhabe stehen, werden barrierefreie Medienformate zunehmend wichtig. Stellen Sie schon heute sicher, dass Ihre Medieninhalte für ein möglichst breites Publikum zugänglich sind. 

Wie geht digitale Barrierefreiheit in der Mediengestaltung?

Im digitalen Kontext bedeutet Barrierefreiheit, dass Websites, Software und elektronische Dokumente so gestaltet sind, dass sie von Menschen mit verschiedenen Behinderungen – etwa Seh-, Hör- oder motorischen Beeinträchtigungen – problemlos genutzt werden können. Dabei kann ich Ihnen helfen:

Gestalten Sie das Corporate Design durch starke Farbkontraste, eine sehr gut lesbare Schrift und eine deutliche Ausgestaltung von grafischen Elementen leicht erfassbar für Menschen mit Einschränkungen.

Setzen sie auf eine Medien­gestaltung mit Website, digitalen Kanälen und Printmedien – wie Flyer, Broschüre, Magazin und Dokumentation – die von Anfang an auf den besonderen Bedarf durch Handicaps ausgerichtet werden.

Sparen Sie Zeit und Nerven mit barrierefreien PDF-Formularen für Fragebögen oder Bestelllisten, die Ihnen Ihre Arbeit mit interaktiven Feldern und Checkboxen erleichtern und den Rücklauf und die Auswertung beschleunigen.  

Wichtige Schritte für barrierefreie PDF-Dokumente

Das PDF-Format ist ein weit verbreiteter Standard für den Austausch digitaler Inhalte. Bei der redaktionellen Arbeit können Sie bereits viel dafür tun, dass der Schritt zur Barrierefreiheit nur noch ein kleiner ist.

Logische Struktur

Stellen Sie sicher, dass Ihr Dokument eine logische Struktur hat, die es den Nutzern ermöglicht, schnell zu den relevanten Informationen zu navigieren. Diese Struktur erleichtert es Apps, den Text korrekt wiederzugeben, und hilft den Nutzern, sich zu orientieren.

Texte taggen

Verwenden Sie in den Layoutprogrammen „Tags“, um die inhalt­liche Struktur zu kenn­zeichnen. Diese Text­markie­rungen ermög­lichen es, den Inhalt in der richtigen Reihen­folge zu gliedern und Ihre Kern­bot­schaften klar und verständ­lich zu vermitteln.

Beschriftung nutzen

Versehen Sie Bilder und Grafiken mit sogenannten „alternativen Texten“, die den Inhalt beschreiben. So verstehen auch Menschen die Informationen, die die Bilder nicht sehen können. Das ist besonders wichtig, um die visuelle Botschaft zu übermitteln.

Optimale Platzierung

Achten Sie darauf, dass visuelle Inhalte an den richtigen Stellen im Text eingebettet werden. Das sorgt dafür, dass der Zusammenhang erhalten bleibt und die bildhaften Informationen im richtigen Kontext verstanden werden.

Geeignete Schriftwahl

Wählen Sie gut lesbare Schriftarten, die sicherstellen, dass der Text für Menschen mit Sehbehinderungen lesbar ist. Halten Sie eine Mindestgröße von 12 Punkt ein und nutzen Sie kontrastreiche Farben für Text und Hintergrund.

Überprüfung

Nutzen Sie Tools wie Adobe Acrobat, um sicher­­zustellen, dass Ihr PDF die Barriere­­freiheits­­­­­standards erfüllt. Führen Sie einen soge­­­nannten „Barriere­­­freiheits-Check“ durch, der prüft, ob alle Elemente des Dokuments für alle Nutzer zu­­gänglich sind.

Relevante Standards für barrierefreie PDFs

Die folgenden Standards sorgen dafür, dass PDFs für Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen und anderen Beeinträchtigungen zugänglich sind, indem sie die Dokumente so strukturieren und gestalten, dass sie mit Hilfsmitteln genutzt werden können:

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 definiert drei Konfor­mitäts­stufen:
A (grundlegende Barrierefreiheit),
AA (empfoh­lene Barriere­freiheit) und
AAA (höchste Barriere­freiheit).
Für barriere­freie PDFs ist die Stufe AA in der Regel der Standard.
Zu den Anforde­rungen gehören unter anderem Alternativ­texte für Bilder, aus­reichender Farb­kontrast und eine sinn­volle Struktur des Dokuments.

PDF/UA (PDF/Universal Accessibility) ist ein ISO-Standard (ISO 14289), der speziell für die Barriere­freiheit von PDFs entwickelt wurde. Er stellt sicher, dass alle Elemente eines PDF-Dokuments, wie Texte, Bilder, Tabellen und Formulare, so „getagged“ und logisch struktu­riert sind, dass sie von Hilfs­mitteln wie Screen­readern korrekt ausgegeben werden können. Nicht-textliche Inhalte müssen durch  Alternativ­texte übersetzt werden.

Das Matterhorn Protocol ist ein Prüf­katalog, der von der PDF Association entwickelt wurde, um die Konfor­mität von PDF-Dateien mit dem ISO-Standard PDF/UA (barriere­freie PDF-Dateien) zu über­prüfen. Es enthält 31 Prüf­bereiche mit insgesamt 136 Fehler­bedingungen, die einer Konfor­mität mit PDF/UA im Wege stehen können.

Gesetzliche Grundlagen zur Barrierefreiheit

Erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Grundlagen zur Barrierefreiheit: Von der UN-Behindertenrechtskonvention bis zum deutschen BGG und dem European Accessibility Act. Diese Gesetze und Verordnungen zielen darauf ab, Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

Die BRK ist ein Menschen­rechts­überein­kommen der Vereinten Nationen. Es bekräftigt die allge­meinen Menschen­rechte auch für behinderte Menschen und enthält eine Viel­zahl spezieller, auf die Lebens­situation behinderter Menschen abge­stimmter Rege­lungen.

Der EAA ist eine EU-Richtlinie, deren Ziel es ist, die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen innerhalb der Europäischen Union zu verbessern und anzugleichen. Die Umsetzung liegt in der Hand der Mitgliedsstaaten, die Gesetzesänderungen erarbeiten. 

Das BGG hat das Ziel, die Benach­teiligung von Menschen mit Handy­caps zu beseitigen, ihre Teil­habe an der Gesell­schaft zu gewähr­leisten und ihnen eine selbst­bestimmte Lebens­führung zu ermög­lichen.

Die BITV ist eine Bundesrechtsverordnung, die zum Ziel hat, eine umfassend und grundsätzlich uneingeschränkt barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnik zu ermöglichen und zu gewährleisten.

Fazit

Durch barrierefreie digitale Inhalte wie PDFs stellen Sie sicher, dass Ihre Unternehmens­kommunikation von einem möglichst breiten Publikum wahr­genommen werden kann. Das ist nicht nur ein Zeichen von Inklusivität, sondern auch ein strategischer Vorteil, der Ihre Reich­weite und Wirkung erhöhen kann. Weil ab dem 28. Juni 2025 digitale Inhalte für Verbraucher­Innen barrierefrei sein müssen, ist es wichtig, sich schon jetzt zu informieren und bei Bedarf vorzubereiten.

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